Die aktuellen Förderkriterien
Damit Projekte durch das Regionale Kultur Programm NRW gefördert werden können, müssen
die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt werden.
- Mindestens drei Kooperationspartnerinnen oder -partner aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
- Weitere Partnerinnen und Partner, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen, sind erwünscht.
- Marketingmaßnahmen sind ein erkennbarer Bestandteil des Projekts, an denen sich alle Projektpartnerinnen und -partner beteiligen.
- Das Projekt nimmt Bezug auf die Kulturprofile der jeweiligen Kulturregion.
- Das Projekt zeichnet sich durch eine hohe künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter aus und fördert die kulturelle Teilhabe.
- Bei Netzwerk-Projekten sind Kooperation und Zusammenarbeit besonders stark ausgeprägt.
Die Berücksichtigung dieser Förderkriterien muss durch den Text im Antrag deutlich werden, so beispielweise für die Marketingmaßnahmen durch die Beschreibung wer was wann dazu beitragen wird.