Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Vielen Menschen kulturelle Teilhabe ermöglichen

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Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt am kulturellen Leben teilzunehmen.
Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein, sei es als Produzentin oder Produzent von Kunst und Kultur oder als Besucherin oder Besucher von Kulturprojekten.

Seit dem Förderjahr 2022 können für ein RKP-Projekt „Ergänzungsmittel für barrierefreie Maßnahmen“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Projekt beantragt werden. Im Falle einer Förderentscheidung werden diese Mittel ergänzend zu den RKP-Projektmitteln bewilligt. Die RKP-Kulturbüros beraten auch zu den Ergänzungsmitteln.

Nähere Informationen zu barrierefreien Maßnahmen gibt es in der Arbeitshilfe und im Glossar.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.