Der Weg zum Förderantrag
Das Projekt-Datenblatt dient der Jury über beantragte Projekte in den Gremien der Kulturregion zu beraten. Das Datenblatt muss das geplante Projekt umfassend beschreiben und bis zum 30.9. eines Jahres eingereicht werden.
Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen RKP-Kulturbüro stattfinden. Hatten Sie bereits einen Beratungstermin beim RKP-Kulturbüro Bergisches Land?
Wenn nicht, unbedingt vereinbaren: Per Email an RKP@kreis-mettmann.de oder per Telefon 02104 99 2071.
Wenn ja: Dann kann es losgehen!
Im Leitfaden zur Antragstellung können Sie sich vorab umfassend informieren.
Ab 2025 gelten verpflichtend die Honoraruntergrenzen, die das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW nach einer vom Bund entwickelten Matrix für den Kulturbereich festgelegt hat. Das heißt, dass Sie im Kosten- und Finanzierungsplan nach dieser Honorarmatrix arbeiten müssen.
Mit diesem Projekt-Datenblatt informieren Sie die Jury über Ihr Projektvorhaben.
Die RKP-Jury Bergisches Land berät spätestens Mitte November über die eingereichten Projekte.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt am kulturellen Leben teilzunehmen.
Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein, sei es als Produzentin oder Produzent von Kunst und Kultur oder als Besucherin oder Besucher von Kulturprojekten.
Seit dem Förderjahr 2022 können für ein RKP-Projekt „Ergänzungsmittel für barrierefreie Maßnahmen“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Projekt beantragt werden. Im Falle einer Förderentscheidung werden diese Mittel ergänzend zu den RKP-Projektmitteln bewilligt. Die RKP-Kulturbüros beraten auch zu den Ergänzungsmitteln.
Nähere Informationen zu barrierefreien Maßnahmen gibt es in der Arbeitshilfe und im Glossar.
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.